Sehr geehrte Damen und Herren, Bundestagsabgeordnete 22.4.2021
Ich wende mich heute an Sie mit der Bitte und Aufforderung den nun vom Bundestag mit einer
Mehrheit der großen Koalitaion beschlossenen Gesetzestext des Infektionsschutzgesetzes
verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen.
Was sind die Gründe für meine Bitte:
Die im geänderten Infektionsschutzgesetzt vorgesehene Ausgangssperre schränkt in
unverhältnismäßiger Weise die Freiheitsrechte von > 80 Millionen Bundesbürgern ein.
Dies erfolgt durch die Anwendung einer im Gesetz festgschriebenen Bedingung- die Inzidenz, als
maßgeblicher Parameter für die Erkennung einer bundesweit die Gesundheit der Bevölkerung
bedrohenden Lage.
Durch die vom Gesetzgeber veranlassten Steigerungen der Schnell- und Selbsttestungen z.B. in
Betrieben oder Schulen kommt es naturgemäß zu einer vermehrten Findungsrate von „CoronaPositiven“ mithin einer erhöhten Inzidenz.
Vergleichbar mit einer Diagnostik würde das bedeuten, dass ich bei einem Patienten die
Herzfrequenz (den Puls) bestimme und alle weiteren therapeutischen Maßnahmen aus diesem einen
Parameter ableite.
Auch von anderen Fachleuten wird die Einbeziehung von weiteren Parametern, z.B.
Hospitalisierungsrate, Sterbetafeln, individuelle Krankheitsverläufe etc. gefordert.
Die Auswirkungen der im Gesetz festgelegten Ausgangssperre sind wissenschaftlich nicht belegt.
Selbst in der Volksrepublik China gab es zu keinem Zeitpunkt landesweite Ausgangssperren.
Durch das Gesetz ist dem einzelnen Bürger die Anrufung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur
Erlangung von Rechtsschutz nicht mehr möglich.
Die Durchsetzung der bisherigen Maßnahmenkataloge, insbesondere Gruppenbildung etc. wurde in
der Vergangenheit besonders im großstädtischen Bereich nicht in ausreichendem Maße
durchgesetzt.
Insofern schränkt das nun beschlossene geänderte Infektionsschutzgesetz die Freiheitsrechte der
Bürger unverhältnismäßig ein.
Es bleibt nur die Überprüfung beim Bundesverfassungsgericht und ich bitte dringlich um Ihr
diesbezügliches Engagement.
Warum sollten Sie meine Meinung in Ihre Überlegungen mit einbeziehen?
Als seit 2 Jahrzehnten niedergelassener Haus- und Betriebsarzt betreut meine Praxis ca. 10000
Menschen im Jahr.
Seit vergangenem März haben wir etliche an COVID Testungen durchgeführt. Wir haben lange vor Verabschiedung der COVID Arbeitsschutzregeln unsere Routinen
pandemiegerecht umgestellt.
Seit Pandemiebeginn haben wir bislang ca. 100 positive Testungen in unserer Praxis in der Region
Hannover ermittelt
Einige unserer Patienten mussten stationär behandelt werden. Ich weiß von 2 Todesfällen, beides
multimorbide ältere Patienten.
Als Betriebsarzt berate ich ca. 120 Unternehmen in der Region – auch dort ist die Lage seit einem
Jahr entspannt. Dies gilt auch für Ausbruchsfälle in von uns betreuten Pflegeeinrichtungen.
Alles in allem sind wir gut mit dem Thema COVID vertraut und setzen die gebotenen Maßnahmen
konsequent und dauerhaft um.
Die nun allerdings vom Gesetzgeber beschlossenen gesetzlichen Vorgaben des
Infektionsschutzgesetzes gehen aus unserer Sicht deutlich über das Gebotene und Notwendige
hinaus. Wir fühlten uns in unseren bürgerlichen Rechten massiv und nicht nachvollziehbar
eingeschränkt!
Wir hoffen auf Ihre Unterstützung und verbleiben mit besten Grüßen!
Thomas Riebschläger
Allgemeinarzt & Betriebsarzt
Fachkraft für Arbeitssicherheit
www.landarztpraxis.info
www.balance4.work
Farster Straße 17 a
30916 Isernhage
Schnelltests in Unternehmen zu Hause durchführen
Verordnung zur Durchführung von Schnelltestungen in Unternehmen in Niedersachsen
Sehr geehrte Damen und Herren, 13.4.2021
als Betriebsarzt betreue ich mit meiner Kollegin im Bereich der Region Hannover mehrere Tausend Mitarbeitende in mehr als 100 Betrieben. Wir beraten seit Beginn der Corona Pandemie an zu Hygienekonzepten, persönlicher Schutzausrüstung, Compliance, Durchführung von Testungen und Umgang mit Ausbruchssituationen.
Vor Festlegung einer Schnelltestregel für Niedersachsen möchte ich folgendes zu bedenken geben, da in Berlin offensichtlich die Schnelltests nach behördlicher Regelung zwingend im Betrieb vor Ort erfolgen müssen.
Besonders in vielen kleinen und mittelständischen Firmen tun die Verantwortlichen alles, um einerseits den Betrieb zu gewährleisten und andererseits die rechtskonforme Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen durchzusetzen.
In diesen Firmen beraten wir bisher so, dass die zur Verfügung gestellten Tests zur Reduktion der Infektionsgefahren vor der Arbeit zu Hause durchgeführt werden.
Wir plädieren aus Gründen des Infektionsschutzes und der schnellen und schlanken Umsetzung der Testungen sehr dafür, auf eine Verpflichtung der Durchführung der Testungen vor Ort im Betrieb zu verzichten.
Erfahrungen konnten wir hierzu selbst bereits bei stattfindenden Selbsttests unter Aufsicht machen:
Diese führen zu einem erhöhten Infektionsrisiko, da die Örtlichkeiten oft keine Möglichkeit bieten die Abstands- und Raumregelungen für Testszenarien einzuhalten.
Somit werden die Aufsicht führenden Mitarbeitenden gefährdet.
Die Nutzung von Persönlicher Schutzausrüstung ist für „Nicht-Fachpersonal“ nicht in sachgerechter Weise machbar. Selbst in Einrichtungen des Gesundheitswesens war am Beginn der Pandemie ein erheblicher Schulungsbedarf erkennbar.
Unseres Erachtens ist die einzig möglich flächendeckende Durchführung im Bereich der KMU die Stellung der Testsysteme durch die Unternehmen mit nachfolgender Selbsttestung der Mitarbeitenden in Ihrer Häuslichkeit.
Wir bitten dringlich um Miteinbeziehung unserer Überlegungen in Ihren Entscheidungsprozess.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Riebschläger
Betriebsarzt & Fachkraft für Arbeitssicherheit
30916 Isernhagen – Farster Straße 17 a – info@landarztpraxis.info
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Hallo,
herzliche Grüße aus Isernhagen. Heute erhalten Sie unseren ersten Newsletter im neuen Design und Format. Dieser ersetzt die bisherige Printversion der “Balance – Leben und Arbeiten im Einklang”. Das vergangene Jahr hat uns gezeigt, dass der Informationsbedarf zu eilig und auch überholbar für ein Printmedium ist.
Vielen Dank für die Anregung für diesen Newletter an Peter Schiermann https://www.bci-gmbh.de/ und für die Hilfe bei der Umsetzung an Harmen Hipp https://www.mediaservice-burgwedel.de/
Sie erhalten mit diesem Newsletter betriebsärztliche Inhalte zu aktuellen und relevanten Themen. Teilweise ergeben sich für Sie daraus auch Erfordernisse zur Umsetzung im Betrieb. Dies soll daher immer auch als Anregung verstanden werden, dass Sie unsere betriebsärztliche Kompetenz für sich und Ihr Unternehmen aktiv nutzen.
Mit der aktuellen Ausgabe erhalten Sie einen LINK mit einer Impfaufklärung für die Corona Impfung. Dieser wurde von mir aktuell für die Verwendung in der Praxis produziert – in gleicher Form ist er jedoch auch im Betrieb nutzbar, für den Fall, dass wir (eines Tages) bei Ihnen im Betrieb ein Impfangebot machen können.
Alles Gute für Sie!
Thomas Riebschläger – Betriebsarzt
P.S. Unser neuer Webauftritt für Arbeitsmedizin ist noch “….under construction…”