Sehr geehrte Damen und Herren, Bundestagsabgeordnete 22.4.2021
Ich wende mich heute an Sie mit der Bitte und Aufforderung den nun vom Bundestag mit einer
Mehrheit der großen Koalitaion beschlossenen Gesetzestext des Infektionsschutzgesetzes
verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen.
Was sind die Gründe für meine Bitte:
Die im geänderten Infektionsschutzgesetzt vorgesehene Ausgangssperre schränkt in
unverhältnismäßiger Weise die Freiheitsrechte von > 80 Millionen Bundesbürgern ein.
Dies erfolgt durch die Anwendung einer im Gesetz festgschriebenen Bedingung- die Inzidenz, als
maßgeblicher Parameter für die Erkennung einer bundesweit die Gesundheit der Bevölkerung
bedrohenden Lage.
Durch die vom Gesetzgeber veranlassten Steigerungen der Schnell- und Selbsttestungen z.B. in
Betrieben oder Schulen kommt es naturgemäß zu einer vermehrten Findungsrate von „CoronaPositiven“ mithin einer erhöhten Inzidenz.
Vergleichbar mit einer Diagnostik würde das bedeuten, dass ich bei einem Patienten die
Herzfrequenz (den Puls) bestimme und alle weiteren therapeutischen Maßnahmen aus diesem einen
Parameter ableite.
Auch von anderen Fachleuten wird die Einbeziehung von weiteren Parametern, z.B.
Hospitalisierungsrate, Sterbetafeln, individuelle Krankheitsverläufe etc. gefordert.
Die Auswirkungen der im Gesetz festgelegten Ausgangssperre sind wissenschaftlich nicht belegt.
Selbst in der Volksrepublik China gab es zu keinem Zeitpunkt landesweite Ausgangssperren.
Durch das Gesetz ist dem einzelnen Bürger die Anrufung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur
Erlangung von Rechtsschutz nicht mehr möglich.
Die Durchsetzung der bisherigen Maßnahmenkataloge, insbesondere Gruppenbildung etc. wurde in
der Vergangenheit besonders im großstädtischen Bereich nicht in ausreichendem Maße
durchgesetzt.
Insofern schränkt das nun beschlossene geänderte Infektionsschutzgesetz die Freiheitsrechte der
Bürger unverhältnismäßig ein.
Es bleibt nur die Überprüfung beim Bundesverfassungsgericht und ich bitte dringlich um Ihr
diesbezügliches Engagement.
Warum sollten Sie meine Meinung in Ihre Überlegungen mit einbeziehen?
Als seit 2 Jahrzehnten niedergelassener Haus- und Betriebsarzt betreut meine Praxis ca. 10000
Menschen im Jahr.
Seit vergangenem März haben wir etliche an COVID Testungen durchgeführt. Wir haben lange vor Verabschiedung der COVID Arbeitsschutzregeln unsere Routinen
pandemiegerecht umgestellt.
Seit Pandemiebeginn haben wir bislang ca. 100 positive Testungen in unserer Praxis in der Region
Hannover ermittelt
Einige unserer Patienten mussten stationär behandelt werden. Ich weiß von 2 Todesfällen, beides
multimorbide ältere Patienten.
Als Betriebsarzt berate ich ca. 120 Unternehmen in der Region – auch dort ist die Lage seit einem
Jahr entspannt. Dies gilt auch für Ausbruchsfälle in von uns betreuten Pflegeeinrichtungen.
Alles in allem sind wir gut mit dem Thema COVID vertraut und setzen die gebotenen Maßnahmen
konsequent und dauerhaft um.
Die nun allerdings vom Gesetzgeber beschlossenen gesetzlichen Vorgaben des
Infektionsschutzgesetzes gehen aus unserer Sicht deutlich über das Gebotene und Notwendige
hinaus. Wir fühlten uns in unseren bürgerlichen Rechten massiv und nicht nachvollziehbar
eingeschränkt!
Wir hoffen auf Ihre Unterstützung und verbleiben mit besten Grüßen!
Thomas Riebschläger
Allgemeinarzt & Betriebsarzt
Fachkraft für Arbeitssicherheit
www.landarztpraxis.info
www.balance4.work
Farster Straße 17 a
30916 Isernhage
Schnelltests in Unternehmen zu Hause durchführen
Verordnung zur Durchführung von Schnelltestungen in Unternehmen in Niedersachsen
Sehr geehrte Damen und Herren, 13.4.2021
als Betriebsarzt betreue ich mit meiner Kollegin im Bereich der Region Hannover mehrere Tausend Mitarbeitende in mehr als 100 Betrieben. Wir beraten seit Beginn der Corona Pandemie an zu Hygienekonzepten, persönlicher Schutzausrüstung, Compliance, Durchführung von Testungen und Umgang mit Ausbruchssituationen.
Vor Festlegung einer Schnelltestregel für Niedersachsen möchte ich folgendes zu bedenken geben, da in Berlin offensichtlich die Schnelltests nach behördlicher Regelung zwingend im Betrieb vor Ort erfolgen müssen.
Besonders in vielen kleinen und mittelständischen Firmen tun die Verantwortlichen alles, um einerseits den Betrieb zu gewährleisten und andererseits die rechtskonforme Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen durchzusetzen.
In diesen Firmen beraten wir bisher so, dass die zur Verfügung gestellten Tests zur Reduktion der Infektionsgefahren vor der Arbeit zu Hause durchgeführt werden.
Wir plädieren aus Gründen des Infektionsschutzes und der schnellen und schlanken Umsetzung der Testungen sehr dafür, auf eine Verpflichtung der Durchführung der Testungen vor Ort im Betrieb zu verzichten.
Erfahrungen konnten wir hierzu selbst bereits bei stattfindenden Selbsttests unter Aufsicht machen:
Diese führen zu einem erhöhten Infektionsrisiko, da die Örtlichkeiten oft keine Möglichkeit bieten die Abstands- und Raumregelungen für Testszenarien einzuhalten.
Somit werden die Aufsicht führenden Mitarbeitenden gefährdet.
Die Nutzung von Persönlicher Schutzausrüstung ist für „Nicht-Fachpersonal“ nicht in sachgerechter Weise machbar. Selbst in Einrichtungen des Gesundheitswesens war am Beginn der Pandemie ein erheblicher Schulungsbedarf erkennbar.
Unseres Erachtens ist die einzig möglich flächendeckende Durchführung im Bereich der KMU die Stellung der Testsysteme durch die Unternehmen mit nachfolgender Selbsttestung der Mitarbeitenden in Ihrer Häuslichkeit.
Wir bitten dringlich um Miteinbeziehung unserer Überlegungen in Ihren Entscheidungsprozess.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Riebschläger
Betriebsarzt & Fachkraft für Arbeitssicherheit
30916 Isernhagen – Farster Straße 17 a – info@landarztpraxis.info
New Newsletter aus der Landarzpraxis
Hallo,
herzliche Grüße aus Isernhagen. Heute erhalten Sie unseren ersten Newsletter im neuen Design und Format. Dieser ersetzt die bisherige Printversion der “Balance – Leben und Arbeiten im Einklang”. Das vergangene Jahr hat uns gezeigt, dass der Informationsbedarf zu eilig und auch überholbar für ein Printmedium ist.
Vielen Dank für die Anregung für diesen Newletter an Peter Schiermann https://www.bci-gmbh.de/ und für die Hilfe bei der Umsetzung an Harmen Hipp https://www.mediaservice-burgwedel.de/
Sie erhalten mit diesem Newsletter betriebsärztliche Inhalte zu aktuellen und relevanten Themen. Teilweise ergeben sich für Sie daraus auch Erfordernisse zur Umsetzung im Betrieb. Dies soll daher immer auch als Anregung verstanden werden, dass Sie unsere betriebsärztliche Kompetenz für sich und Ihr Unternehmen aktiv nutzen.
Mit der aktuellen Ausgabe erhalten Sie einen LINK mit einer Impfaufklärung für die Corona Impfung. Dieser wurde von mir aktuell für die Verwendung in der Praxis produziert – in gleicher Form ist er jedoch auch im Betrieb nutzbar, für den Fall, dass wir (eines Tages) bei Ihnen im Betrieb ein Impfangebot machen können.
Alles Gute für Sie!
Thomas Riebschläger – Betriebsarzt
P.S. Unser neuer Webauftritt für Arbeitsmedizin ist noch “….under construction…”
Impfaufklärung CORONA Impfungen – Video aus der Landarztpraxis
Informationen zum Jahreswechsel per Videobotschaft aus der Landarztpraxis
Leben und Überleben mit COVID
Aktuell warten wir auf die Beschlüsse der Bundesregierung aus dem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder.
Thomas Riebschläger • März 22, 2021
Die Erwartungen auf die Ergebnisse dieses Treffens ziehen einen tiefen Graben durch unser Land.
Auf der einen Seite die Vernünftigen, denen der letzte Lock-down noch nicht weit genug ging. Diejenigen, die Ihre Hoffnung auf Masken, Abstand, unbegrenzte Tests und auf breite Impfkampagnen setzen. Wäre doch nur der Impfstoff in ausreichender Menge verfügbar. Auf der anderen Seite Corona-Leugner, Alu-Hut-Träger und Verschwörungstheoretiker, die Ihre Demonstrationen, geschützt durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit am liebsten als vorweggenommene Techno-Party feiern würden.
Die um Entscheidung ringenden Politiker, deutlich beeinflusst durch die bevorstehenden Wahlen und umgeben von Wissenschaftlern – da gibt es derzeit nur drei Sorten: Virologen, Epidemiologen und Biotechnologen sollen derweil eine unmögliche Aufgabe lösen. Sie sollen jeden Einzelnen retten, vor dem Virus, dem wirtschaftlichen Ruin und der psychosozialen Vereinsamung.
Das Corona Virus kommt aus dem Osten (die gelbe Gefahr), sitzt in den Atemwegen eines Blutsaugers (Fledermaus) und wer es zur Strecke zu bringen kann, dem winkt ewiger Ruhm, oder zumindest ein Bundesverdienstkreuz. Alles in allem ein sich lohnender Gegner.
Aber irgendwie funktioniert das nicht so richtig. Menschen sterben weiter. Sie sterben an COVID, mit COVID, nach der Impfung, an der Impfung und jedes einzelne Schicksal wird in den soziale Medien als Versagen des Systems deklariert.
Ein Virus als Gegner lässt sich als Todesursache eben leichter benennen. Der Tod wird demgegenüber als schicksalhaft wahrgenommen. Tod durch Verkehrsunfall (deutlich rückläufig, durch den Lockdown), Tod durch Lungenkrebs (Zahlen sinken dank Abnahme des Nikotinkonsums), Tod durch Alkohol und Schokolade (da bleiben die aktuellen Zahlen abzuwarten), Tod durch Altersschwäche (eine Diagnose, die ein Arzt auf dem Totenschein nicht notieren darf).
Der Tod durch COVID dagegen erscheint nicht schicksalhaft, sondern als Ergebnis politischer Fehlentscheidungen, persönlichem Fehlverhalten, der Reise nach Mallorca oder der Demo auf dem Berliner Breitscheidplatz.
Dabei ist das Versterben an dem Virus ebenso schicksalhaft, gesteuert von einer Vielzahl von Entscheidungen, die das Leben des Einzelnen betreffen. Leider wissen wir derzeit noch viel zu wenig über Verbreitung, Mutationsfaktoren, Krankheitsverläufe, Diagnostik, Therapie und Komplikationen dieses Sars-Cov-2-Virus.
Viele Informationen, die uns zur Verfügung gestellt werden, sind vorgefiltert. Transparenz der Information ist ein Privileg der offenen Gesellschaften und selbst hier werden Informationen durch Lobbygruppen, Influencer und andere Einflussnahme in bestimmte Richtungen gelenkt.
Was aktuell fehlt ist eine offene und transparente Diskussion, die von einem neuen Szenario ausgeht.
Das „neuartige Coronavirus“ bleibt nicht neuartig auf Dauer, es wird bleiben.
Wir sollten uns darauf einstellen, dass wir ein Szenario des Umgangs mit einem hochinfektiösen Virus in einer offenen Gesellschaft entwickeln müssen. In einer Gesellschaft, in der Menschen sich treffen, miteinander arbeiten und feiern können.
Eine Gesellschaft mit regem Vereinsleben, Schulen in denen Kinder lernen und spielen können, einem vielfältigem Kulturleben und einer Freizeitkultur, die selbstbestimmt und offen ist.
Vielleicht gehört zu dieser Gesellschaft in bestimmten Situationen auch das Tragen von Masken oder eine Testung bevor bestimmte Aktivitäten begonnen werden.
Vielleicht müssen Massenveranstaltungen auf kleinere Besucherzahlen reduziert werden.
Vielleicht müssen wir mehr Zeit einplanen, um Gemeinschaftsaktivitäten vorzubereiten.
Vielleicht müssen wir bereit sein, einen höheren Preis für eine Veranstaltung zu bezahlen, um das zugehörige Testszenario mitzufinanzieren.
Meine Überzeugung ist es, dass wir bereit sind, unseren Beitrag für diesen neuartigen Umgang mit dem Corona Virus zu leisten. Eine solche, geschützte Öffnungsstrategie lässt sich auch politisch vermitteln. Sie gibt den Menschen Hoffnung und Perspektive.
Ermöglichen sollte eine solche neuartige Strategie die von uns gewählte Regierung.
Lancetstudie aus Wuhan zur Immunität nach Corona
Immunitätsentwicklung nach Corona Infektion
Thomas Riebschläger • März 31, 2021
Bevölkerungsstudie aus Wuhan – Bilden sich nach COVID Erkrankung schützende Antikörper?
Eine aktuelle Studie
Das chinesische Wuhan war das Epizentrum einer Epidemie, die unsere Welt bis heute in Atem hält. Wissenschaftler haben nun in einer repräsentativen Stichprobe, an der 9700 Menschen aus über 4000 Haushalten teilgenommen haben, untersucht, ob Antikörper im Blut nachweisbar waren.
Die Auswahl der Haushalte, denen eine Teilnahme angeboten wurde, erfolgte nach dem Zufallsprinzip.
Die während der Studie entnommenen Blutproben wurden im Hinblick auf Antikörper untersucht, die als Hinweis auf eine durchgemachte COVID Erkrankung genutzt wurden. Bei positiven Ergebnissen wurde darüber hinaus getestet, ob sogenannte neutralisierende Antikörper ebenfalls nachweisbar waren.
Diese neutralisierenden Antikörper können ein Hinweis darauf sein, dass bei der Person eine erneute COVID Erkrankung sehr unwahrscheinlich ist. Dies wäre als Immunität zu bezeichnen.
Circa 500 Teilnehmer wurden positiv auf Antikörper getestet. Aus den begleitend erhobenen Fragebögen ließ sich ermitteln, dass von diesen Infizierten 4/5 keine Beschwerden hatten, also asymptomatisch waren.
Mehr als 200 dieser positiv Getesteten hatten in Ihrem Blut auch neutralisierende Antikörper, die im Studienverlauf weiterhin nachweisbar waren.
Solche neutralisierenden Antikörper zu initiieren ist das Ziel der mittlerweile erfolgenden Impfungen und mithin die einzige Möglichkeit mittelfristig eine Herdenimmunität zu erreichen. Wie häufig Impfwiederholungen erforderlich sind lässt sich derzeit noch nicht absehen.
Entscheidend ist es aber, alle Anstrengungen unternommen werden, um einen möglichst umfassenden Anteil der Bevölkerung zu impfen.
Originalarbeit: Lancet, https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(21)00238-5/fulltext
Hausärzte sollen ab März gegen Covid impfen
Nach Aussage des stellvertretenden nds. Ministerpräsidenten sollen Hausärzte ab Ende März 2021 gegen Covid 19 impfen. Derzeit werden Impflogistik und Organisation in 5 Praxen geprobt.
Betriebsarztbericht 2020
Thomas Riebschläger • Dez. 29, 2020 .
2020 ein Jahr im Ausnahmezustand.
Als ich im vergangenen Februar unsere BALANCE – Betriebsärztliche Informationen verfasste, war das Ausmaß der über uns alle hereinbrechenden Veränderungen nicht abzusehen.
Lockdown des öffentlichen Lebens, Geschäftsschließungen und Politiker, die in Ihren Entscheidungen getrieben wurden von Infektionszahlen.
Obwohl das Ausmaß der Informationsflut über soziale Medien, Nachrichten und viele selbsternannte Fachleute uns ein hohes Maß an Differenzierungsvermögen abverlangte, war leider dass was wir wirklich wussten sehr wenig!
Wie haben wir als betriebsärztliche Praxis reagiert, um im Rahmen der Pandemie Ihnen Informationen und Dienstleistungen in gewohnter Qualität bereitzustellen?
Bereits Anfang März haben wir den Zugang in die Praxis massiv eingeschränkt, haben Hygienemaßnahmen deutlich erhöht und haben durch die veränderten Organisationsabläufe in der Praxis dafür gesorgt, dass unsere Kunden sicher und hygienisch ihre Vorsorge bei uns erhalten konnten.
Es war uns wichtig Vorsorgen und Beratungstermine trotz der Pandemiesituation anzubieten.
Und dies hat sich bewährt. Nach ca. 10 Monaten im “Corona-Jahr” zeigt sich, dass arbeitsmedizinische Vorsorge mehr ist als Hör – und Sehtest. Im Vordergrund der meisten Gespräche standen Begriffe wie Risiko, Gefährdung und die Verfahren am Arbeitsplatz, z.B. die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen.
Uns war in der ganzen Zeit wichtig einerseits die Ernsthaftigkeit der Situation zu vermitteln, aber auch meine Überzeugung, dass bei korrekter Verfahrensweise im Betriebs- als auch im Privatleben das Risiko einer Infektion deutlich zu minimieren war. Im Rahmen von Beratungen haben wir immer versucht aufzuzeigen, dass auch die Betrachtung eines Risikos für den Verlauf einer Covid 19 Erkrankung, individuell und sehr differenziert zu erfolgen hat.
Nicht jeder sechzigjährige ist Hochrisikopatient und auch der zwanzigjährige Auszubildende kann einer hohen Gefährdung unterliegen.
Es war daher immer unser Ziel in allen Gesprächen zu vermitteln, dass nur durch Solidarität und gemeinsame und zielgerichtete Organisation die Pandemiesituation in einem gewissen Rahmen unter Kontrolle zu behalten war.
Unsere Praxis hat von Beginn an durch intensive Testtätigkeit die Sicherheit der Arbeit in einer Vielzahl von Betrieben unterstützt, Konzepte mitentwickelt und Informationen auf vielen Ebenen bereitgestellt.
In Abständen haben wir Informationen auf den neu geschaffenen Blog www.betriebsarzt-corona.info bereitgestellt.
Auch unser Arbeitsumfeld hat sich geändert, z.B. durch Online Organisation von Arbeitsschutzsitzungen und Unterweisungen, bzw. Informationsveranstaltungen.
Die Umsetzung von Fortbildungen in den Online Bereich hat uns ermöglicht Fortbildungen mit mehr als 60 Punkten zu absolvieren, so dass die Qualität unserer Arbeit gesichert bleibt. Mit Beginn des Jahres habe ich meine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit abgeschlossen.
Seit Beginn des Jahres konnten wir Ihnen Online-Sprechstunden anbieten, jedoch griffen die meisten Kunden doch weiter auf persönliche Kontakte und Telefonate zurück.
In der Vergangenheit immer persönlich erfolgende Arbeitsschutzunterweisungen gem. § 12 ArbSchG können nunmehr auch per Videokonferenz durchgeführt werden. Dieses Angebot wird auch in Zukunft bestehen bleiben. Es ermöglicht uns fundierte und auf Sie zugeschnittene Informationen zu vermitteln. Derartige Unterweisungen sind nach Erstellung einer Teilnahmebescheinigung rechtssicher und ein gutes Werkzeug zur Informationsweitergabe an Ihre Mitarbeitenden.
Kurzer Ausblick:
Auch wenn eine Prognose schwierig ist, so gehe ich derzeit davon aus, dass uns die aktuelle Situation auch in den Betrieben noch bis in den Frühsommer 2021 erhalten bleibt.
Aktuell ist noch nicht abzusehen, dass Covid 19 Impfungen in den betrieblichen Bereich hinein organisiert werden können. Darüber werde ich Sie auf dem laufenden halten.
Weiterhin werden die aktuell durchgeführten Schnelltests auch in Betrieben außerhalb des Gesundheitssektors an Bedeutung gewinnen.
Die Corona Pandemie hat uns jedoch in vielen Facetten deutlich darauf hingewiesen, wie wichtig Gesundheit auch im betrieblichen Umfeld ist.
Sie bei der Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu unterstützen ist dabei unsere Priorität!