tina1984

Erste Hilfe – Verantwortung für alle

Die Organisation der ersten Hilfe ist eine der wesentlichen betriebsärztlichen Aufgaben.

Dabei berate ich zu der Anzahl der Ersthelfer, der Ausstattung der Erste-Hilfe-Kästen und in den letzten Jahren immer öfter auch zur Aufstellung und Verwendung von automatischen Defibrillatoren, den sogenannten AED. Diese dienen dazu, einen Menschen der einen Herzstillstand erleidet, wiederzubeleben.

Doch nicht nur in Betrieben, auch im öffentlichen Raum ist die passende Ausstattung mit Erste-Hilfe-Materialien erforderlich.

Der Schnappschuss aus dem Rathaus in Hannover zeigt, dass leider das allgemeine Bewusstsein für die Wichtigkeit intakter Erste-Hilfe-Einrichtungen kein Allgemeingut ist.

Auch die Kennzeichnungen und Fluchtwegbeschilderungen wurden von den Besuchern offenbar nicht für wirklich wichtig erachtet.

Vielleicht fehlt es da an Aufklärung.

Motivierte Ersthelfer, gute Erste-Hilfe-Ausbildung, einsatzbereites Erste-Hilfe-Material sind erforderlich, um im betrieblichen Umfeld und im öffentlichen Raum eine Notfallversorgung vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes zu gewährleisten.

Anderen Menschen zu helfen erfordert Mut und Engagement. Den freiwilligen Helfern gilt unser Dank und unsere Hochachtung!

Thomas Riebschläger

tina1984

Der Betriebsarzt – Ihr Präventionsmediziner

AMR 3.3 „Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge unter Berücksichtigung aller Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen“

Seit 20 Jahren bin ich betriebsärztlich tätig. Und Hausarzt. Unsere Konzept zur Betreuung unserer Kunden enthält seit jeher den Ansatz: Der Betriebsarzt als Berater der Mitarbeitenden.

Nun hat der Ausschuß für Arbeit und Soziales im Ministerium für Arbeit und Soziales am 22.11.22 eine neue Arbeitsmedizinische Regel 3.3 beschlossen, die ganzheitlich die gesundheitlichen Belange der Mitarbeitenden in Betrieben in den Mittelpunkt stellt.

Immerhin ca. 46 Millionen Menschen sind in der Bundesrepublik Deutschland erwerbstätig. Daher bietet sich im betrieblichen Setting ein perfektes Forum, um Informationen und Ratschläge zum Verhalten im Arzt Versicherten Gespräch an den Mann und an die Frau zu bringen.

Vorsorge war in den letzten Jahrzehnten auch aus meiner Perspektive zu häufig anlassbezogen. Was bedeutet dies? Die Mitarbeiterin einer Montagefirma arbeitet in einem sehr lauten Umfeld. Nach Bestätigung durch Lärmmessungen, erfolgt eine Vorstellung beim Betriebsarzt. Dieser prüft das Hörvermögen und berät zum Gehörschutz.

Unser Konzept von Leben und Arbeiten im Einklang berücksichtigt schon immer die individuelle gesundheitliche Situation des Mitarbeitenden. Vorsorgeanlässe wurden von uns als “Türöffner” genutzt, um mit dem Beschäftigten ins Gespräch zu kommen.

Das die Stärkung der Prävention als Grundidee ärztlichen Handelns nun auch offiziell in der Arbeitsmedizin angekommen ist freut mich.

Wir machen weiter so! Selbstverständlich bedingt dies auch, dass jeder Mitarbeitende ohne konkreten Anlass ein Beratungsgespräch beim Betriebsarzt oder der Betriebsärztin vereinbaren kann.

Wir freuen und auf Sie!

Thomas Riebschläger und sein Team wünschen Ihnen allen einen guten Rutsch und ein optimistisches und gesundes 2023!

tina1984

Wird es kalt in Büro und Werkstatt?

Die Sommerferien sind vorbei und die kalte Jahreszeit nähert sich. Viele Unternehmen suchen Lösungen, um einerseits weiterhin ein angenehmes Arbeitsklima zu gewährleisten und andererseits der Forderung Energie zu sparen, nachzukommen.

Motivation liegt dabei im Bereich Umweltschutz, natürlich aber auch in der Kostenkontrolle.

Energiesparideen sind z. B. die Abschaltung aller Durchlauferhitzer in Schulen, Kindertagesstätten und Verwaltungsgebäuden an den Handwaschtischen. Auch über die Absenkung der Raumtemperatur in Büros von bislang 21-22°C auf 20° C wird diskutiert. Immerhin führt ein Grad Temperaturabsenkung zu ca. 8% Energieeinsparung. Aber auch gesetzliche Rahmenbedingungen müssen beachtet werden.

Laut Arbeitsstättenregel müssen Toilettenräume mit Handwaschgelegenheiten ausgestattet sein. Eine Wassertemperaturvorgabe wird hier nicht gemacht, d.h. kaltes Wasser zur Handwaschung wäre zumutbar.

Im Bereich von  Bauhöfen und in Kläranlagen ist dies jedoch anders. Der Arbeitgeber muss Duschen und Handwaschgelegenheiten mit warmem Wasser bereitstellen. Um einer Verkeimung in Leitungsnetzen bzw. Wasserspeichern vorzubeugen, muss das Wasser in Wasserspeichern zeitweise auch auf 60° C erhitzt werden.

Eine Absenkung der Temperatur des Duschwassers könnte dazu führen, dass Mitarbeiter an ihrer Arbeitsstätte das Angebot einer Dusche nicht mehr nutzen. Unmut ist vorprogrammiert.

Da viele Mitarbeitende in Bereichen mit hoher Schmutzbelastung  im Niedriglohnbereich arbeiten, werden sie durch die hohen Energiepreise ohnehin stark belastet. Zwingt man diese Beschäftigten dazu, ausschließlich zu Hause warm duschen, verlagert man die Energiesparproblematik weiter in den privaten Bereich.

Zu den Raumlufttemperaturen allgemein besagt die Arbeitsstättenregel ASR 3.5 folgendes:

Die richtige Lufttemperatur steht in Abhängigkeit von Arbeitsschwere und Körperhaltung des Mitarbeitenden. Können die Mindestwerte der Lufttemperatur aus technischen Gründen nicht erreicht werden, müssen Schutzmaßnahmen gegen zu niedrige Temperaturen ergriffen werden.

Das sollen zuerst einmal technische Maßnahmen wie Wärmestrahler oder Heizmatten sein, dann folgen organisatorische Maßnahmen wie z.B. Aufwärmzeiten oder personenbezogene Maßnahmen, wie geeignete Kleidung.

Raum- und Gebäudezustand sollten auch in Betracht gezogen werden, um eine faire und angemessene Temperatur für alle festzulegen. Besonders im Bereich öffentlicher Liegenschaften ist der energetische Zustand von Fenstern und Fassaden nicht mehr zeitgemäß.

So führt der Luftzug durch ein undichtes Fenster für den davor arbeitenden Mitarbeiter zum Bedürfnis einer erheblich höher eingestellten Raumtemperatur.

Mögliche Lösungsansätze in Bürobereichen umfassen eine Erhöhung der Luftfeuchtigkeit, denn bei gleicher Raumtemperatur wird ein Raum mit höherer Luftfeuchte als deutlich angenehmer und wärmer empfunden.

Im Übrigen kann der Arbeitgeber Veränderungen des Raumklimas nicht ohne Zustimmung und Beteiligung des Personalrates festlegen.

Ein Aspekt aus den letzten zwei Jahren darf auch nicht vergessen werden. Gleichzeitig Energie zu sparen und anderseits zum Beispiel in Schulen oder Büros pandemiegerechte Lüftungskonzepte zu realisieren gleicht einer Quadratur des Kreises.

Die Regelung des Klimas in Arbeitsstätten ist ein hochkomplexer Bereich, der für alle Mitarbeitenden im hohen Maße mit Arbeitszufriedenheit und Leistungswillen verbunden ist.

Aus betriebsärztlicher Sicht sollte vor dem Griff ans Thermostat eine umfassende Mitarbeiterbeteiligung und die Einholung von Expertenrat stehen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Herzlichst

Thomas Riebschläger

Betriebsarzt

tina1984

Planung betriebliche Covid Impfungen

Am vergangenen Mittwoch fand ein Webinar mit ersten Informationen zum Thema betriebliche Covid Impfungen statt.

Link zum Webinar “Covid Impfungen im betrieblichen Umfeld”

Zwischenzeitlich erfolgte mit Herrn Dirk Moch (Geschäftsführung Bertram GmbH) eine Ortsbegehung in den geplanten Räumlichkeiten der Firma Bertram in Kirchhorst statt.

Die Räume können durch Aufstellung von Raumtrennern, Stühlen und Tischen sowie einer Behandlungsliege für Notfälle ohne großen Aufwand vorbereitet werden.

Ausreichend Parkplätze sind vorhanden.

Gesplant sind 150-200 Impfungen pro Tag.

Ebenfalls in Vorbereitung ist die Programmierung eines Terminmanagement Tools zur Verwaltung der Terminfenster für Impfungen.

Um nunmehr eine Planungssicherheit zu erhalten, bitte ich von Betrieben, die sich an der Impfaktion beteiligen wollen um verbindliche Interessensbekundung.

Sollte die Impfaktion letztlich NICHT zustande kommen, werden 2-3 Einsatzstunden in Rechnung für vorbereitende Tätigkeiten in Rechnung gestellt.

Aktuell gehe ich von Kosten je Mitarbeiter von ca. 45,- € netto je Impfung aus.

Um eine Planungsgrundlage zu ermöglichen, müssen alle Firmen, die an der geplanten zentralen Impfaktion in Kirchhorst teilnehmen möchten, bis zum Freitag 28.Mai 2021 ihre Teilnahmeabsicht erklären

(per Mail an info(at)landarztpraxis.info oder per Fax an 05139 982270. Teilnahmeabsicht erklären.

Eine Angabe der zu Impfenden wird zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich sein.

Die Durchführbarkeit der betrieblichen Impfungen wird vorwiegend von zwei Faktoren bestimmt werden, die durch uns nicht beeinflusst werden können:

  • Verfügbarkeit der Impfstoffe
  • Aufhebung der Priorisierung

Ich hoffe Ihnen mit dieser Planung Möglichkeiten zur Durchführung Ihrer betrieblichen Covid Impfaktion im Betrieb zu eröffnen. Parallel empfehle ich jede sich bietende Möglichkeit einer COVID Impfung in den bestehenden Strukturen (Impfzentrum, Hausarztpraxis) zu nutzen.

Ihr Thomas Riebschläger – Betriebsarzt

FRQ´s – Hier noch einige Antworten auf Fragen, die alle interessieren:

  1. Ist eine Abfrage der Impfwilligen im Betrieb derzeit sinnvoll? Eher nein, zum jetzigen Zeitpunkt kann noch nicht sicher davon ausgegangen werden, dass im geplanten Rahmen Impfungen stattfinden, eine Abfrage würde vorzeitige Erwartungen wecken.
  2. Kann man sich bei einer betrieblichen Impfung den Impfstoff aussuchen? Davon ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht auszugehen.
  3. Ist der Beginn der Impfaktion schon terminierbar? Nein, derzeit gibt es zu viele Unwägbarkeiten für die Zeitplanung.
  4. Erfolgen beide Impfungen im Betrieb? Sofern die Erstimpfaktion im geplanten Rahmen stattfinden kann, kann auch eine Zweitimpfung im betrieblichen Setting erfolgen.
  5. Wie ist es mit Impfwilligen, die Komplikationen befürchten? Diese sollten sich in jedem Falle beim Hausarzt impfen lassen – der kann die Situation am Besten einschätzen.

Bitte Rückfragen gerne per Mail